Das Bundesarbeitsgericht hat es in Stein gemeißelt:ALLE Arbeitszeiten müssen "systematisch" erfasst werden
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Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts höchst persönlich hat in ihrem aktuellen Urteil vom 13.09.2022 die Pflicht zur "systematischen Erfassung der Arbeitszeiten" entschieden und mit dem zuvor am Europäischen Gerichtshof erlassenen "Stechuhr-Urteil" begründet. Das wird in vielerlei Hinsicht weitreichende Folgen haben, denn bisherige Arbeitszeitmodelle, die auf Vertrauenszeit basierten, oder mobile Arbeit und Homeoffice können so wie bisher nicht mehr geführt werden. Und damit sind alle Unternehmen, die der Pflicht zur "systematischen" Erfassung nicht nach kommen automatisch angreifbar. Die Lösung heißt: blue:solution - Zeiterfassung
ARBEITSZEITEN ONLINE AUFZEICHNEN – DIGITALE ZEITERFASSUNG FÜR UNTERNEHMEN
Die Vorteile auf einen Blick:
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